Informationen zu Förderprogrammen (DE/LUX)

Gezielte Suche nach Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Bundesländer und der EU ermöglicht folgende Internet-Datenbank.

Förderung der Beratungsleistung in Deutschland und Luxembourg

Förderung von Beratungsleistungen in Rheinland-Pfalz

BITT-Technologieberatung - Förderung von Beratungen zu Innovation und Technologie

Stand dieser Information - 2020

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Was wird gefördert?

  • Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems
  • Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems
  • Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
  • Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherche

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.

Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden.

Wo wird beantragt?

Anträge sind über die für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) zu stellen. Die Kammer gibt gegenüber der ISB eine Förderempfehlung ab. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.

Förderung von Beratungsleistungen in Rheinland-Pfalz

Beratungsprogramm Mittelstand

Stand dieser Information - 2020

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Was wird gefördert?

Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).

Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

Wo wird beantragt?

Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.

Förderung von Beratungsleistungen in Rheinland-Pfalz

BERATUNGSPROGRAMM FÜR EXISTENZGRÜNDUNG - Zuschuss zu Beratungskosten für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen

Stand dieser Information - 2020

Wer wird gefördert?

Natürlich Personen, die eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz planen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Übergabe ihres gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmens planen. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit das Unternehmen nicht weiterführen können. Förderfähig ist die Übergabeberatung bei Unternehmen/Praxen, wenn diese nicht mehr als 50 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme 10 Mio. Euro nicht überschreitet (Betriebsübergabe-Beratung). Erbinnen und Erben können innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls gefördert werden.

Die Förderung der  Existenzgründungsberatung kann in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und freie Berufe erfolgen

Was wird gefördert?

  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, auch bei einer Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung
  • Beratungen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung)
  • Beratungen von Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen

Der geplante Geschäftssitz muss in Rheinland-Pfalz liegen. Sollte dieser noch nicht feststehen, muss der Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers in Rheinland-Pfalz liegen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der selbständigen Beraterin oder dem Berater bzw. Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Förderfähig sind:

  • Bei der Beratung zur Gründung begleitend zur Berufstätigkeit oder zum schrittweisen Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit bis zu drei Tagewerke
  • Bei einer Existenzgründungsberatung/Betriebsübergabeberatung bis zu sechs Tagewerke
  • Bei einer Gründung durch Übernahme eines bestehenden Betriebes bis zu neun Tagewerke förderfähig
  • Die Förderung von Gründungsberatungen und Betriebsübergabeberatungen kann für jedes Unternehmen nur einmal erfolgen.
  • Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 Euro pro Tagewerk.
  • Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten).
  • Die Beraterinnen und Berater müssen in der KfW-Beraterbörse gelistet sein

Wo wird beantragt?

Anträge sind vor der Beauftragung der Beraterin oder des Beraters über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und der Landesverband der freien Berufe) einzureichen. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB. Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.

Förderung von Beratungsleistung in Luxembourg

Die Förderung betrifft projektbezogene Beratungsleistungen wie z.B. die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001, Beratung zur Unternehmensnachfolge, betriebswirtschaftliche Beratung. Antragsteller müssen die KMU-Kriterien der EU erfüllen. Der nachfolgende Link führt zur Webseite der staatlichen Förderung, die sehr übersichtlich aufgebaut ist. Dort steht als Download eine Excel-Datei mit allen zur Antragstellung notwendigen Formularen bereit.

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