Stand dieser Information - 2020
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Was wird gefördert?
- Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems
- Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
- Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherche
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.
Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden.
Wo wird beantragt?
Anträge sind über die für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) zu stellen. Die Kammer gibt gegenüber der ISB eine Förderempfehlung ab. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.